Schifffahrtsrecht · Frage 3 · KVR

Wer darf laut Verordnung zu den KVR ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?

Amtliche Musterantwort

Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Merksatz KI-gestützt

Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in sicherer Führung eines Fahrzeugs oder sicherer Ausübung anderer Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Die KVR regeln, wer navigieren und Decksarbeiten ausüben darf. Personen, die durch körperliche/geistige Beeinträchtigung oder Rauschmittel in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind, gefährden die Sicherheit und dürfen diese kritischen Aufgaben nicht erfüllen.

  • körperliche oder geistiger Mängel
  • Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
  • in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert
  • Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 3 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

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