Schifffahrtsrecht · Frage 63 · SeeSchStrO

Wann ist von einem Fahrzeug auf einer Seeschifffahrtsstraße das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben und wie lautet es?

Amtliche Musterantwort

Gefährdet ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug oder wird es durch dieses selbst gefährdet, hat es, soweit möglich, rechtzeitig das Schallsignal zu geben: ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne.

Merksatz KI-gestützt

Gefährdet anderes Fahrzeug oder selbst gefährdet → soweit möglich rechtzeitig Schallsignal: lang + 4 kurz, lang + 4 kurz (— ···· — ····)

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Auf Seeschifffahrtsstraßen gibt es spezielle Signalisierungsregeln, um Kollisionsgefahren zu vermeiden. Das standardisierte Warnsignal dient der gegenseitigen Verständigung zwischen Fahrzeugen, die sich gegenseitig gefährden könnten.

  • allgemeines Gefahr- und Warnsignal
  • ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne
  • Fahrzeug gefährdet oder wird gefährdet
  • rechtzeitig

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 63 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

Mehr zum Thema