Schifffahrtsrecht · Frage 81 · SeeSchStrO

Welche besonderen Bestimmungen gelten auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) für Sportfahrzeuge beim Schleppen?

Amtliche Musterantwort

  1. Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen.
  2. Das geschleppte Sportfahrzeug darf nur eine Höchstlänge von weniger als 15 m haben.
  3. Die Mindestgeschwindigkeit beim Schleppen muss 9 km/h betragen.

Merksatz KI-gestützt

  • Motorbetriebenes Sportfahrzeug schleppt nur ein Sportfahrzeug
  • geschlepptes Sportfahrzeug Höchstlänge unter 15 m
  • Mindestgeschwindigkeit beim Schleppen 9 km/h

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Der NOK unterliegt speziellen Verkehrsregeln für Sportfahrzeuge, um die Sicherheit in diesem stark frequentierten und verengten Kanal zu gewährleisten. Die Beschränkungen auf ein geschlepptes Fahrzeug, begrenzte Länge und Mindestvortriebskraft sollen unkontrollierte Bewegungen und Kollisionen verhindern.

  • motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen
  • geschleppte Sportfahrzeug darf nur eine Höchstlänge von weniger als 15 m haben
  • Mindestgeschwindigkeit beim Schleppen muss 9 km/h betragen

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 81 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

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