Schifffahrtsrecht · Frage 83 · SeeSchStrO
Wer darf laut SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?
Amtliche Musterantwort
Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.
Merksatz KI-gestützt
Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in sicherer Führung eines Fahrzeugs oder sicherer Ausübung anderer Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.
Warum das wichtig ist KI-gestützt
Die SeeSchStrO regelt die Betriebssicherheit. Personen, die durch körperliche, geistige oder substanzbedingte Beeinträchtigungen in ihrer sicheren Arbeit behindert sind, dürfen kritische nautische Funktionen nicht ausüben, um Unfälle und Gefahren zu vermeiden.
- körperliche oder geistige Mängel
- Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
- in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert
- Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes
Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 83 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.
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