Schifffahrtsrecht · Frage 84 · SeeSchStrO
Welche Atem- bzw. Blutalkoholkonzentration darf laut SeeSchStrO nicht erreicht werden, damit kein Verbot für ein Führen eines Fahrzeugs oder als Mitglied der Crew für ein Ausüben des Brückendienstes besteht?
Amtliche Musterantwort
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Merksatz KI-gestützt
- Verbot ab 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft
- 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut
- oder Alkoholmenge, die zu solcher Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
Warum das wichtig ist KI-gestützt
Die SeeSchStrO regelt die Verkehrstauglichkeit von Schiffsführern und Crewmitgliedern. Alkoholbeeinträchtigung stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist daher ab definierten Grenzwerten untersagt.
- 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft
- 0,5 Promille Alkohol im Blut
- Verbot zum Führen eines Fahrzeugs
- Verbot für Brückendienst
Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 84 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.
- Recht 7Was sind Verkehrstrennungsgebiete? Wie sind sie zu befahren?
- Recht 13Sie sehen in der Dämmerung in der Nordsee in der Zufahrt zur Jade einen großen Tanker mit der üblichen Lichterführung, auf dem kurze Zeit später die Lichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander zusätzlich zu den Fahrtlichtern gesetzt werden. Welche rechtliche Bedeutung hat die geänderte Signalgebung für Sie?
- Recht 26Was ist eine "Küstenverkehrszone"?
- Recht 27Welche Fahrzeuge dürfen die Küstenverkehrszone benutzen, ohne einen Hafen innerhalb der Küstenverkehrszone anzusteuern?
- Recht 46Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot?
- Recht 53Wie sind Fahrwasser in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung im Sinne der KVR eingestuft?