Schifffahrtsrecht · Frage 95 · Allgemeines (Schiffspapiere, SUG, Flaggen-/Hoheitsrecht)

In welcher Vorschrift ist geregelt, welche Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bei einem schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnis (Seeunfall) gemeldet werden müssen?
Wer ist verantwortlich für die Meldung?

Amtliche Musterantwort

Geregelt in der "Verordnung über die Sicherung der Seefahrt". Verantwortlich für die Meldung sind der Schiffsführer oder bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied bzw. ggf. auch der Betreiber des Schiffes, falls keine der vorgenannten Personen dazu in der Lage ist.

Merksatz KI-gestützt

  • Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
  • Meldung: Schiffsführer → bei Verhinderung anderes Besatzungsmitglied → falls keiner in der Lage, Betreiber des Schiffes

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Die Meldung von Seeunfällen an die Bundesstelle ist eine gesetzliche Pflicht zur Unfallprävention und Sicherheitsverbesserung in der Schifffahrt. Die Meldepflicht obliegt primär dem Schiffsführer als Verantwortlichem für das Schiff, kann aber auf andere Besatzungsmitglieder oder den Betreiber übergehen, wenn der Schiffsführer ausfällt.

  • Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
  • Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
  • Schiffsführer
  • Besatzungsmitglied
  • Betreiber des Schiffes
  • schadensverursachendes Vorkommnis

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 95 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

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