Schifffahrtsrecht · Frage 108 · MARPOL, besondere Verkehrs- und Befahrensregeln

Wie ist auf Sportfahrzeugen mit ölhaltigem Bilgenwasser zu verfahren, wenn die Bedingungen, unter denen nach MARPOL das Lenzen zulässig ist, nicht eingehalten werden können?

Amtliche Musterantwort

Es muss im Hafen entsorgt werden.

Merksatz KI-gestützt

Ölhaltiges Bilgenwasser im Hafen entsorgen.

Warum das wichtig ist KI-gestützt

MARPOL verbietet das Lenzen von Öl ins Meer unter normalen Bedingungen. Wenn ein Sportfahrzeug die strikten MARPOL-Bedingungen (Entfernung von Land, Geschwindigkeit, Ölgehalt) nicht erfüllen kann, bleibt nur die sichere Entsorgung im Hafen als legale Alternative.

  • ölhaltiges Bilgenwasser
  • Hafen
  • Entsorgung
  • MARPOL-Bedingungen nicht erfüllbar

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 108 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

Mehr zum Thema