SKS-Thema · 17 Fragen
Papiere, Flagge & Umwelt
Schiffspapiere, Flaggenrecht und Umweltschutz: MARPOL, Befahrensregeln und Schutzgebiete.
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Schifffahrtsrecht · Frage 1Was sind "Sicherheitszonen" im Sinne der Verordnung zu den KVR?
Sicherheitszonen sind Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a., die nicht befahren werden dürfen.
Merksatz: Sicherheitszonen: Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a. · nicht befahren
Schifffahrtsrecht · Frage 2Die Verordnung zu den KVR verbietet die Führung eines Fahrzeugs, wenn man infolge des Genusses alkoholischer Getränke in der sicheren Führung des Fahrzeugs behindert ist. Welchen örtlichen Geltungsbereich hat die vorgenannte Verordnung?
Die Verordnung gilt auf Seeschifffahrtsstraßen und für Schiffe, die die Bundesflagge führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (also weltweit), soweit nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.
Merksatz: Seeschifffahrtsstraßen · Bundesflagge seewärts Begrenzung Küstenmeer (weltweit) · außer abweichende Regelungen in Hoheitsgewässern anderer Staaten
Schifffahrtsrecht · Frage 7Was sind Verkehrstrennungsgebiete? Wie sind sie zu befahren?
- Verkehrstrennungsgebiete sind Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
- Diese dürfen nur in Fahrtrichtung rechts der Trennlinie/Trennzone befahren werden, aber unter Nutzung der vollen Breite des Einbahnweges.
Merksatz: VTG = Schifffahrtswege, durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt · nur in Fahrtrichtung rechts der Trennlinie/Trennzone befahren, volle Breite des Einbahnweges nutzbar
Schifffahrtsrecht · Frage 86Was ist ein Flaggenzertifikat? Für welche Fahrzeuge kann es ausgestellt werden?
Vom BSH ausgestellter Ausweis, mit dem das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge nachgewiesen wird. Für Fahrzeuge unter 15 m Lüa = "nicht registerpflichtige Fahrzeuge".
Merksatz: Vom BSH ausgestellter Ausweis · weist Recht und Pflicht zum Führen der Bundesflagge nach · für Fahrzeuge unter 15 m Lüa = "nicht registerpflichtige Fahrzeuge"
Schifffahrtsrecht · Frage 92Wann liegt ein schaden- oder gefahrverursachendes Vorkommnis (Seeunfall) im Sinne des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) vor? Nennen Sie mindestens 3 Merkmale.
- Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes,
- Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person,
- maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden,
- Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff,
- Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.
Merksatz: Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision · Tod, Verschollenheit, schwere Verletzung einer Person · maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden · Gefahr für Mensch oder Schiff · Gefahr schweren Schadens an Schiff, meerestechnischem Bauwerk oder Meeresumwelt
Schifffahrtsrecht · Frage 94Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden? Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.
- Es sind folgende Angaben zu melden:
- Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden,
- Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles,
- Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI),
- Typ, Verwendungszweck,
- Name des Betreibers des Schiffes,
- Name des verantwortlichen Schiffsführers,
- Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes,
- Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord,
- Umfang des Personen- und Sachschadens,
- Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses,
- Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind,
- Wetterbedingungen,
- Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.
Merksatz: Meldung an BSU: Name + Aufenthalt Meldender · Ort (geographische Position) + Zeit des Unfalles · Schiff: Name, Rufzeichen, Flagge, MMSI · Typ, Verwendungszweck · Name Betreiber · Name verantwortlicher Schiffsführer · Herkunfts- + Zielhafen · Anzahl Besatzung + weitere Personen an Bord · Umfang Personen- + Sachschaden · Verlauf des Vorkommnisses · andere beteiligte Schiffe · Wetterbedingungen · Gefahr einer Meeresverschmutzung
Schifffahrtsrecht · Frage 99Wann und wo wird eine Flagge des Gastlandes gehisst?
Beim Einlaufen in die Küstengewässer des Gastlandes unter der Steuerbordsaling.
Merksatz: Beim Einlaufen in die Küstengewässer des Gastlandes · unter der Steuerbordsaling
Schifffahrtsrecht · Frage 100Wann und wo wird die Bundesflagge geführt?
Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggenstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).
Merksatz: In Betrieb befindliche Yachten · während der Flaggzeit · Küstengewässer, See und Hafen · Flaggenstock am Heck · segelnde mehrmastige Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag)
Schifffahrtsrecht · Frage 101Welche Befahrensregelungen gelten für die Schutzzonen I in den Nationalparks im Deutschen Wattenmeer außerhalb der speziellen Schutzgebiete?
Das Verlassen der Fahrwasser zwischen 3 h nach Hochwasser und 3 h vor dem folgenden Hochwasser ist untersagt. In der übrigen Zeit beträgt für Sportfahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Fahrwassers 8 kn und generell im Fahrwasser 12 kn.
Merksatz: Fahrwasser verlassen untersagt von 3 h nach HW bis 3 h vor folgendem HW · übrige Zeit Sportfahrzeuge: außerhalb Fahrwasser max. 8 kn · generell im Fahrwasser max. 12 kn
Schifffahrtsrecht · Frage 102Wo sind die Grenzen der Schutzzonen I und der speziellen Schutzgebiete in den Nationalparks aufgeführt?
In den Seekarten.
Merksatz: Grenzen Schutzzone I und spezielle Schutzgebiete: in den Seekarten.
Schifffahrtsrecht · Frage 103Welchen Zweck soll das MARPOL-Übereinkommen erfüllen?
Das MARPOL-Übereinkommen soll die Verschmutzung der Meere verhindern.
Merksatz: MARPOL: Verschmutzung der Meere verhindern.
Schifffahrtsrecht · Frage 104Was sind Sondergebiete im Sinne des MARPOL-Übereinkommens in Europa?
Ostsee, Nordsee und Mittelmeer.
Merksatz: MARPOL-Sondergebiete Europa: Ostsee · Nordsee · Mittelmeer
Schifffahrtsrecht · Frage 105Was ist nach dem MARPOL-Übereinkommen für die Sportschifffahrt in Sondergebieten grundsätzlich verboten?
Das Einleiten von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen.
Merksatz: Sondergebiet: Einleiten verboten von Öl · Schiffsabwässern · Schiffsmüll · anderen Schadstoffen
Schifffahrtsrecht · Frage 106Gilt das MARPOL-Übereinkommen grundsätzlich auch für Sportfahrzeuge?
Das MARPOL-Übereinkommen gilt grundsätzlich für alle Schiffe, somit auch für Sportfahrzeuge.
Merksatz: Ja – MARPOL gilt grundsätzlich für alle Schiffe, somit auch für Sportfahrzeuge.
Schifffahrtsrecht · Frage 107Woraus können Sie Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten in deutschen Sportboothäfen entnehmen?
Aus der Broschüre "Entsorgungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und Schiffsabwässer - eine Übersicht für Sport- und Kleinschifffahrt" des BSH.
Merksatz: BSH-Broschüre „Entsorgungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und Schiffsabwässer – eine Übersicht für Sport- und Kleinschifffahrt“
Schifffahrtsrecht · Frage 108Wie ist auf Sportfahrzeugen mit ölhaltigem Bilgenwasser zu verfahren, wenn die Bedingungen, unter denen nach MARPOL das Lenzen zulässig ist, nicht eingehalten werden können?
Es muss im Hafen entsorgt werden.
Merksatz: Ölhaltiges Bilgenwasser im Hafen entsorgen.
Schifffahrtsrecht · Frage 109Was ist hinsichtlich der Entsorgung von Müll in Nord- und Ostsee und im Mittelmeer zu beachten? (Begründung!)
Da Nord-, Ostsee und Mittelmeer Sondergebiete nach MARPOL sind, darf dort kein Müll in die See entsorgt werden.
Merksatz: Nord-, Ostsee, Mittelmeer = MARPOL-Sondergebiete → kein Müll in die See entsorgen.
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Fragen und Musterantworten: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein (ELWIS), unverändert. Merksätze KI-gestützt. Die Zuordnung zu Themen erfolgt über Stichworte.