Schifffahrtsrecht · Frage 14 · KVR

Welche Lichter müssen manövrierbehinderte Fahrzeuge (außer Minenräumfahrzeuge) führen
1. ohne Fahrt durchs Wasser (FdW),
2. mit FdW,
3. vor Anker?

Amtliche Musterantwort

  1. Ohne FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander.
  2. Mit FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er]), Seitenlichter, Hecklicht.
  3. Vor Anker: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).

Merksatz KI-gestützt

  • Immer rot-weiß-rot senkrecht übereinander
  • ohne FdW: nur das
  • mit FdW: + Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er], Seitenlichter, Hecklicht)
  • vor Anker: + Ankerlicht(er)

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Manövrierbehinderte Fahrzeuge können ihre Position nicht frei wählen und müssen daher durch zusätzliche Lichtsignale gegenüber anderen Schiffen gekennzeichnet werden. Die rot-weiß-rot-Kombination ist das charakteristische Erkennungslicht für diesen Schiffstyp, wird aber je nach Fahrzustand durch Maschinenfahrzeug- oder Ankerllichter ergänzt, um Bewegungszustand und Position vollständig anzuzeigen.

  • manövrierbehinderte Fahrzeuge
  • rot-weiß-rot senkrecht übereinander
  • Lichter eines Maschinenfahrzeugs
  • Topplicht
  • Seitenlichter
  • Hecklicht

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 14 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

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