SKS-Thema · 22 Fragen
Lichterführung
Welche Lichter führt welches Fahrzeug? Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht und Rundumlichter nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
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Schifffahrtsrecht · Frage 12Ab welcher Länge müssen Sportfahrzeuge mit den Lichtern/Signalkörpern ausgerüstet sein, die bei Manövrierunfähigkeit zu setzen sind?
Fahrzeuge ab 12 m Länge.
Merksatz: Manövrierunfähig-Lichter/Signalkörper: Fahrzeuge ab 12 m Länge.
Schifffahrtsrecht · Frage 13Sie sehen in der Dämmerung in der Nordsee in der Zufahrt zur Jade einen großen Tanker mit der üblichen Lichterführung, auf dem kurze Zeit später die Lichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander zusätzlich zu den Fahrtlichtern gesetzt werden. Welche rechtliche Bedeutung hat die geänderte Signalgebung für Sie?
Beim Erreichen des Geltungsbereiches der SeeSchStrO kennzeichnet sich der Tanker als Wegerechtschiff, das als manövrierbehindertes Fahrzeug gilt. Diesem so gekennzeichneten Fahrzeug muss im Falle einer Kollisionsgefahr ausgewichen werden.
Merksatz: Erreichen Geltungsbereich SeeSchStrO · Tanker kennzeichnet sich als Wegerechtschiff = gilt als manövrierbehindertes Fahrzeug · bei Kollisionsgefahr ausweichen
Schifffahrtsrecht · Frage 14Welche Lichter müssen manövrierbehinderte Fahrzeuge (außer Minenräumfahrzeuge) führen 1. ohne Fahrt durchs Wasser (FdW), 2. mit FdW, 3. vor Anker?
- Ohne FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander.
- Mit FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er]), Seitenlichter, Hecklicht.
- Vor Anker: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).
Merksatz: Immer rot-weiß-rot senkrecht übereinander · ohne FdW: nur das · mit FdW: + Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er], Seitenlichter, Hecklicht) · vor Anker: + Ankerlicht(er)
Schifffahrtsrecht · Frage 16Wie müssen Sie Ihr Fahrzeug unter Segel bei Tage und bei Nacht kennzeichnen, wenn Sie gleichzeitig mit Maschinenkraft fahren?
- Bei Nacht Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe,
- bei Tage einen Kegel - Spitze unten - im Vorschiff gut sichtbar.
Merksatz: Nacht: Lichterführung Maschinenfahrzeug entsprechender Größe · Tag: Kegel Spitze unten, im Vorschiff gut sichtbar
Schifffahrtsrecht · Frage 17Was müssen Sie hinsichtlich der Zeiten der Lichterführung beachten?
- Die Lichter müssen geführt werden
- zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang,
- bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Merksatz: Lichter führen: Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang · bei verminderter Sicht auch Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Schifffahrtsrecht · Frage 18Sie sehen am Tage ein Fahrzeug, augenscheinlich kürzer als 50 m, mit dem Sichtzeichen "schwarzer Rhombus", dahinter in gleichbleibendem Abstand ein weiteres Fahrzeug mit dem gleichen Signalkörper. 1. Worum handet es sich? 2. Wie sind die Fahrzeuge bei Nacht gekennzeichnet?
- Es handelt sich um einen Schleppverband länger als 200 m (Heck des Schleppers - Heck des Anhangs).
- Der Schlepper führt nachts drei weiße Topplichter senkrecht übereinander, Seitenlichter, Hecklicht und das gelbe Schlepplicht über dem Hecklicht. Der Anhang führt Seitenlichter und Hecklicht.
Merksatz: 1. Schleppverband länger als 200 m (Heck Schlepper – Heck Anhang) · 2. Schlepper: drei weiße Topplichter senkrecht übereinander, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht über Hecklicht; Anhang: Seitenlichter, Hecklicht
Schifffahrtsrecht · Frage 21Sie sehen ein Fahrzeug mit folgender Lichterführung: 1. Worum handelt es sich? 2. Welches Schallsignal müsste dieses Fahrzeug bei unsichtigem Wetter geben?
- Treibnetzfischer (Fahrzeug, das nicht trawlt) in Fahrt oder vor Anker mit ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht weiter als 150 m ins Wasser reicht. (Das untere weiße Licht kann auch das Hecklicht sein).
- Schallsignal (lang-kurz-kurz) mindestens alle 2 Minuten.
Merksatz: Treibnetzfischer (nicht trawlend) in Fahrt oder vor Anker, Fanggerät waagerecht > 150 m ausgebracht (unteres weißes Licht ggf. Hecklicht) · Schall: lang-kurz-kurz mind. alle 2 Min.
Schifffahrtsrecht · Frage 22Sie sehen nachts auf See 2 rote Lichter senkrecht übereinander: Worum handelt es sich?
Um ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser.
Merksatz: 2 Rot senkrecht = manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ohne Fahrt durchs Wasser.
Schifffahrtsrecht · Frage 23Die Lichteranordnung eines Fahrzeugs ändert sich plötzlich von in Was schließen Sie daraus?
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (FdW) hat FdW aufgenommen, da man jetzt auch das Backbord-Seitenlicht sieht.
Merksatz: Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne FdW hat FdW aufgenommen · jetzt auch Backbord-Seitenlicht sichtbar
Schifffahrtsrecht · Frage 32Auf einem Segelfahrzeug unter Motor sieht man nachts fast recht voraus ein näher kommendes Fahrzeug mit folgender Lichterführung: oben ein weißes Licht, seitlich darunter ein grünes Licht, zeitweise rechts von dem grünen Licht auf gleicher Höhe auch ein rotes Licht. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich, was ist von Ihnen und was ist auf dem anderen Fahrzeug zu unternehmen?
Es handelt sich um ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge, das im Seegang oder durch schlechtes Steuern giert. Man muss annehmen, dass sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Beide Fahrzeuge müssen den Kurs nach Steuerbord ändern und dieses durch einen kurzen Ton anzeigen.
Merksatz: Maschinenfahrzeug < 50 m, giert (Seegang/schlechtes Steuern) · annehmen: zwei Maschinenfahrzeuge auf (fast) entgegengesetzten Kursen, Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes · beide Kursänderung nach Steuerbord + 1 kurzer Ton
Schifffahrtsrecht · Frage 40Sie segeln nachts mit raumem Wind und machen gute Fahrt. Sie sehen an Steuerbord voraus ein einzelnes weißes Licht in (nahezu) stehender Peilung. Näher kommend verschwindet das weiße Licht gelegentlich und es erscheint stattdessen in etwa gleicher Höhe und links davon ein rotes Licht. Jeweils kurzfristig sind beide Lichter gleichzeitig zu sehen. 1. Worum handelt es sich bei diesen Lichtern? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)
- Man sieht Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, das im Seegang giert.
- Ihr Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor des anderen Fahrzeugs. Es steht eben auf dessen Sektorengrenze und muss als überholendes Fahrzeug ausweichen. Im Zweifel (hier Sektorengrenze!) muss man sich als Überholer betrachten.
Merksatz: 1. Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, giert im Seegang · 2. Wir nähern uns aus dessen Hecksektor, stehen auf Sektorengrenze → wir weichen als überholendes Fahrzeug aus · im Zweifel (Sektorengrenze!) als Überholer betrachten
Schifffahrtsrecht · Frage 41Sie segeln nachts mit raumem Wind und sehen nahezu achteraus ein Fahrzeug mit der Lichterführung rot-weiß-rot senkrecht übereinander, das näher kommt. Zusätzlich sehen Sie neben zwei weißen Topplichtern links ein grünes und rechts ein rotes Licht auf gleicher Höhe. 1. Was bedeuten diese Lichter? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)
- Man sieht ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit FdW (Topplichter, Seitenlichter).
- Dieses Fahrzeug nähert sich im Hecklichtsektor und muss deshalb als Überholer ausweichen.
Merksatz: Manövrierbehindertes Fahrzeug mit FdW (Topplichter, Seitenlichter) · nähert sich im Hecklichtsektor → muss als Überholer ausweichen
Schifffahrtsrecht · Frage 48Auf einer Motoryacht A sieht man nachts etwa recht voraus Topplicht und beide Seitenlichter eines Fahrzeugs B. Die Lichter werden rasch heller. 1. Was ist B? 2. Wie ist die Situation zu klären?
- B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt.
- A und B müssen ihren Kurs so nach Steuerbord ändern, dass sie einander an der Backbord-Seite passieren. Dabei müssen A und B das Signal "ein kurzer Ton" geben.
Merksatz: B: Maschinenfahrzeug < 50 m in Fahrt · A und B Kursänderung nach Steuerbord, Passieren an Backbord-Seite · beide Signal "ein kurzer Ton"
Schifffahrtsrecht · Frage 49Auf einer Motoryacht A erkennt man nachts etwa 2 Strich an Backbord folgende Lichter des Fahrzeugs B, die rasch näher kommen. Die Kompasspeilung zum Fahrzeug B ändert sich dabei nur geringfügig. 1. Worum handelt es sich bei Fahrzeug B? 2. Wer muss ausweichen? 3. Was muss Fahrzeug A tun?
- B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt, dessen Steuerbord-Seite man sieht.
- B muss ausweichen, weil es die Motoryacht A an seiner Steuerbord-Seite hat.
- Die Motoryacht A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Merksatz: 1. B: Maschinenfahrzeug < 50 m in Fahrt, Steuerbord-Seite sichtbar · 2. B weicht aus, hat A an seiner Steuerbord-Seite · 3. A: Kurs und Geschwindigkeit beibehalten
Schifffahrtsrecht · Frage 51Auf einer Motoryacht A sieht man nachts etwa querab an Steuerbord ein einzelnes weißes Licht in (nahezu) stehender Kompasspeilung. Näher kommend erkennt man unterhalb des weißen Lichtes und etwas rechts davon ein rotes Licht (Fahrzeug B). 1. Worum handelt es sich? 2. Was müssen jeweils beide Fahrzeuge tun? (Begründung!)
- Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines Maschinenfahrzeuges B von weniger als 50 m Länge in Fahrt.
- A muss ausweichen, weil es B an seiner Steuerbord-Seite hat. A muss das Signal "ein kurzer Ton" geben.
- B muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Merksatz: Topplicht, später Backbord-Seitenlicht: Maschinenfahrzeug B < 50 m in Fahrt · A muss ausweichen (B an seiner Steuerbord-Seite), Signal „ein kurzer Ton“ · B behält Kurs und Geschwindigkeit bei
Schifffahrtsrecht · Frage 52Eine Motoryacht, Länge 8 m, treibt nachts manövrierunfähig in der Nordsee und sieht ein großes Fahrzeug direkt auf sich zukommen. Welche Maßnahmen hat die Motoryacht zu ergreifen?
- Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge, das die zwei roten Rundumlichter senkrecht übereinander nicht führt, muss folgende Maßnahmen ergreifen:
- Durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen, dass es manövrierunfähig ist, z. B. über UKW-Sprechfunk oder durch ein Schallsignal oder das Lichtsignal lang-kurz-kurz.
- Bei weiterer Annäherung das andere Fahrzeug mit einer starken Handlampe anleuchten und so auf sich aufmerksam machen.
- Führen eines weißen Rundumlichtes, das mit keinem anderen Licht verwechselt werden kann.
- Abfeuern eines Signals "weißer Stern" oder "Blitz-Knall".
- Sofort bei Eintritt der Manövrierunfähigkeit Verkehrszentrale informieren (wenn vorhanden).
Merksatz: <12 m ohne zwei rote Rundumlichter senkrecht: Manövrierunfähigkeit durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen (UKW-Sprechfunk, Schallsignal, Lichtsignal lang-kurz-kurz) · bei weiterer Annäherung mit starker Handlampe anleuchten · weißes Rundumlicht, mit keinem anderen Licht verwechselbar · Signal "weißer Stern" oder "Blitz-Knall" abfeuern · sofort bei Eintritt Verkehrszentrale informieren (wenn vorhanden)
Schifffahrtsrecht · Frage 56Welche verkehrsrechtliche Verantwortung hat der Schiffsführer?
- Befolgung der Vorschriften im Verkehr, u. a. KVR, SeeSchStrO.
- Ausrüstung/Einrichtung seines Fahrzeugs zum Führen und Zeigen von Lichtern und Signalkörpern und Geben von Schallsignalen.
Merksatz: Befolgung der Verkehrsvorschriften (u. a. KVR, SeeSchStrO) · Ausrüstung/Einrichtung seines Fahrzeugs zum Führen und Zeigen von Lichtern und Signalkörpern und Geben von Schallsignalen
Schifffahrtsrecht · Frage 62Auf der Elbe hören Sie nachts vor sich von einem Fahrzeug, das zusätzlich zu seinen Fahrtlichtern ein rotes Rundumlicht führt, fortwährend das Schallsignal kurz-lang. Um welches Schallsignal handelt es sich, wann ist es zu geben und wie verhalten Sie sich?
Es handelt sich um das Bleib-weg-Signal, das von einem Fahrzeug gegeben wird, bei dem bestimmte gefährliche Güter oder radioaktive Stoffe frei werden oder drohen frei zu werden oder es besteht Explosionsgefahr. Man hat sich mit seinem Fahrzeug möglichst weit von dem anderen Fahrzeug zu entfernen (sicherer Abstand) und darf keine elektrischen Schalter bedienen. Kein offenes Feuer.
Merksatz: Bleib-weg-Signal: gefährliche Güter/radioaktive Stoffe frei oder drohen frei zu werden oder Explosionsgefahr · möglichst weit entfernen (sicherer Abstand) · keine elektrischen Schalter bedienen · kein offenes Feuer
Schifffahrtsrecht · Frage 77Sie sehen auf der Elbe bei Nacht ein Fahrzeug mit der nachfolgenden Lichterführung. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Was bedeuten die beiden roten und die beiden grünen Lichter senkrecht übereinander?
Manövrierbehindertes Fahrzeug, Länge wahrscheinlich 50 m oder mehr, von vorn mit Fahrt durchs Wasser, das Unterwasserarbeiten ausführt (z. B. baggert). Passierseite an Steuerbord (zwei grüne Rundumlichter übereinander), Passierbehinderung an Backbord-Seite (zwei rote Rundumlichter übereinander).
Merksatz: Manövrierbehindert, wahrscheinlich ≥ 50 m, von vorn, mit Fahrt durchs Wasser, Unterwasserarbeiten (z. B. baggert) · 2 grüne Rundumlichter = Passierseite Steuerbord · 2 rote Rundumlichter = Passierbehinderung Backbord-Seite
Schifffahrtsrecht · Frage 80Welche besondere Lichterführung/Kennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn ein Motorsportfahrzeug ein anderes Sportfahrzeug schleppt?
Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.
Merksatz: Motorsportfahrzeug schleppt Sportfahrzeug: kein schleppendes Maschinenfahrzeug im Sinne der KVR · daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung
Schifffahrtsrecht · Frage 82Während einer Revierfahrt erkennen Sie ein Signal an Land, jeweils schwarze Signalkörper: 1. Was bedeutet dieses Signal? 2. Welches Signal wird stattdessen nachts gezeigt?
- Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.
- Nachts: Rundumlichter rot-rot-grün senkrecht übereinander.
Merksatz: Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung · nachts: Rundumlichter rot-rot-grün senkrecht übereinander
Seemannschaft I · Frage 127Welche Sicherheitsmaßnahmen sind vor jedem Auslaufen durchzuführen? Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.
- Wetterbericht einholen,
- Kontrolle der Sicherheitseinrichtung,
- Kontrolle von Motor und Schaltung,
- Kontrolle der nautischen Geräte,
- Kontrolle der Bilge,
- Überprüfen des Wasser- und Kraftstoffvorrats,
- Kontrolle der Schall- und Lichtsignaleinrichtung,
- Kontrolle der Navigationslichter,
- Bereitlegen der aktuellen Seekarten und nautischen Veröffentlichungen.
Merksatz: Wetterbericht einholen · Kontrolle: Sicherheitseinrichtung · Motor und Schaltung · nautische Geräte · Bilge · Wasser- und Kraftstoffvorrat überprüfen · Kontrolle: Schall- und Lichtsignaleinrichtung · Navigationslichter · aktuelle Seekarten und nautische Veröffentlichungen bereitlegen
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