Schifffahrtsrecht · Frage 46 · SeeSchStrO

Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot?

Amtliche Musterantwort

  1. In engen Fahrwassern,
  2. auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes (VTG) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.

Merksatz KI-gestützt

  • Enge Fahrwasser
  • Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes (VTG) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Kleine Segelfahrzeuge sind nicht völlig frei in ihrer Bewegungsfreiheit: Sie dürfen in besonders sensiblen Schifffahrtsbereichen (enge Fahrwasser mit hohem Schiffsaufkommen) und in Einbahnwegen von Verkehrstrennungsgebieten keine Maschinenfahrzeuge behindern, da diese dort den Verkehr konzentrieren.

  • engen Fahrwassern
  • Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes
  • Maschinenfahrzeugen
  • Behinderungsverbot

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 46 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

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