Schifffahrtsrecht · Frage 50 · KVR

Welchen Fahrzeugen muss eine Motoryacht ausweichen?

Amtliche Musterantwort

  1. Manövrierunfähigen Fahrzeugen,
  2. manövrierbehinderten Fahrzeugen,
  3. fischenden Fahrzeugen,
  4. Segelfahrzeugen,
  5. ggf. einem anderen Maschinenfahrzeug.

Merksatz KI-gestützt

  • Motoryacht weicht aus: manövrierunfähigen
  • manövrierbehinderten
  • fischenden Fahrzeugen
  • Segelfahrzeugen
  • ggf. anderem Maschinenfahrzeug

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Die Ausweichpflicht einer Motoryacht folgt aus der KVR-Hierarchie der Ausweichregeln: Fahrzeuge mit eingeschränkteren Manövriermöglichkeiten oder spezifischen Tätigkeiten haben Vorrang. Maschinenfahrzeuge sind nur untereinander gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig ausweichen.

  • manövrierunfähigen Fahrzeugen
  • manövrierbehinderten Fahrzeugen
  • fischenden Fahrzeugen
  • Segelfahrzeugen
  • Maschinenfahrzeug

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 50 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

Mehr zum Thema