SKS-Thema · 30 Fragen

Ausweichregeln

Wer weicht wem aus? Ausweichregeln nach KVR und Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung – Segler untereinander, Maschinenfahrzeuge, Fahrwasser und Überholen.

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  1. Schifffahrtsrecht · Frage 5Die KVR regeln u. a. das Verhalten der Schiffsführungen bei Kollisionsgefahr. Was ist im Rahmen der Verantwortlichkeit bei der Auslegung und Befolgung der KVR zu berücksichtigen?

    Bei der Auslegung und Befolgung der KVR sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. auch ein Abweichen von diesen Regeln erfordern können (z. B. Abweichen von der Kurshaltepflicht, wenn der Ausweichpflichtige nicht angemessen handelt).

    Merksatz: Stets gebührend berücksichtigen: alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes · alle besonderen Umstände einschl. Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge · zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. Abweichen von den Regeln (z. B. von der Kurshaltepflicht, wenn Ausweichpflichtiger nicht angemessen handelt)

  2. Schifffahrtsrecht · Frage 8Was ist ein "manövrierunfähiges Fahrzeug"?

    Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ruderbruch) nicht regelgerecht manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

    Merksatz: Manövrierunfähig: wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ruderbruch) nicht regelgerecht manövrieren → kann anderem Fahrzeug nicht ausweichen.

  3. Schifffahrtsrecht · Frage 9Was ist ein "manövrierbehindertes Fahrzeug"?

    Manövrierbehindert ist ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. Bagger, Kabelleger), regelgerecht zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

    Merksatz: Durch Art seines Einsatzes (z. B. Bagger, Kabelleger) behindert, regelgerecht zu manövrieren · kann daher anderem Fahrzeug nicht ausweichen.

  4. Schifffahrtsrecht · Frage 13Sie sehen in der Dämmerung in der Nordsee in der Zufahrt zur Jade einen großen Tanker mit der üblichen Lichterführung, auf dem kurze Zeit später die Lichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander zusätzlich zu den Fahrtlichtern gesetzt werden. Welche rechtliche Bedeutung hat die geänderte Signalgebung für Sie?

    Beim Erreichen des Geltungsbereiches der SeeSchStrO kennzeichnet sich der Tanker als Wegerechtschiff, das als manövrierbehindertes Fahrzeug gilt. Diesem so gekennzeichneten Fahrzeug muss im Falle einer Kollisionsgefahr ausgewichen werden.

    Merksatz: Erreichen Geltungsbereich SeeSchStrO · Tanker kennzeichnet sich als Wegerechtschiff = gilt als manövrierbehindertes Fahrzeug · bei Kollisionsgefahr ausweichen

  5. Schifffahrtsrecht · Frage 31Sie segeln in der Nordsee bei guter Sicht. Ihnen kommt in stehender Peilung ein Maschinenfahrzeug entgegen, das keine Anstalten macht, seiner Ausweichpflicht nachzukommen. Geben Sie in einer sinnvollen Reihenfolge an, was von Ihnen zu unternehmen ist. Welche dieser Maßnahmen sind zwingend vorgeschrieben?

    1. Über Funk versuchen, das andere Fahrzeug auf seine Ausweichpflicht aufmerksam zu machen.
    2. Schallsignal: mindestens fünf kurze, rasch aufeinander folgende Pfeifentöne geben.
    3. Ggf. Ergänzung zu 2.: Lichtsignal von mindestens fünf kurzen, rasch aufeinander folgenden Blitzen.
    4. Manöver des sogenannten "vorletzten Augenblicks" fahren.
    5. Manöver des sogenannten "letzten Augenblicks" fahren. Zwingend vorgeschrieben sind die Maßnahmen nach 2. und 5.

    Merksatz: Funk: auf Ausweichpflicht hinweisen · Schallsignal ≥ 5 kurze, rasch folgende Pfeifentöne (Pflicht) · ggf. ergänzend Lichtsignal ≥ 5 kurze, rasch folgende Blitze · Manöver des „vorletzten Augenblicks“ · Manöver des „letzten Augenblicks“ (Pflicht) – zwingend: 2. und 5.

  6. Schifffahrtsrecht · Frage 34Wie muss man sich verhalten, wenn man einen betonnten Schifffahrtsweg (z. B. in der Ostsee) queren will?

    Die Ausweichregeln der KVR beachten.

    Merksatz: Ausweichregeln der KVR beachten.

  7. Schifffahrtsrecht · Frage 36Wie müssen Sie Ausweichmanöver durchführen?

    1. Möglichst frühzeitig,
    2. durchgreifend, sodass das andere Fahrzeug rasch Ihre Absicht erkennen kann, und um sich gut klar zu halten.

    Merksatz: Möglichst frühzeitig · durchgreifend, damit anderes Fahrzeug Absicht rasch erkennt und um sich gut klar zu halten

  8. Schifffahrtsrecht · Frage 37Wie müssen Sie sich verhalten, nachdem Sie ein vorgeschriebenes Ausweichmanöver eingeleitet haben?

    Der Erfolg des Manövers ist laufend zu überprüfen, bis das andere Fahrzeug klar passiert ist.

    Merksatz: Erfolg des Manövers laufend überprüfen, bis anderes Fahrzeug klar passiert ist.

  9. Schifffahrtsrecht · Frage 38Sie segeln mit Wind von Steuerbord und sehen nachts in Luv ein einzelnes rotes Licht, das in stehender Peilung näher kommt. 1. Was ist das für ein Licht? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)

    1. Das Licht ist das Backbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt.
    2. Das Segelfahrzeug in Luv muss ausweichen, entweder weil es den Wind von Backbord hat oder weil es - wenn mit Wind von Steuerbord segelnd - luvwärts steht.

    Merksatz: Backbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt · Segelfahrzeug in Luv muss ausweichen: entweder Wind von Backbord oder – bei Wind von Steuerbord – luvwärts

  10. Schifffahrtsrecht · Frage 39Sie segeln mit Wind von Backbord und sehen nachts in Luv ein einzelnes grünes Licht, das in stehender Peilung näher kommt. 1. Was ist das für ein Licht? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)

    1. Das Licht ist das Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt.
    2. Ihr Fahrzeug muss als leewärtiges Fahrzeug ausweichen, weil Sie (mit Wind von Backbord segelnd) nicht erkennen können, von welcher Seite das andere Fahrzeug den Wind hat.

    Merksatz: 1. Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt · 2. Ich (Wind von Backbord) weiche aus, da Seite des Windes beim anderen nicht erkennbar

  11. Schifffahrtsrecht · Frage 40Sie segeln nachts mit raumem Wind und machen gute Fahrt. Sie sehen an Steuerbord voraus ein einzelnes weißes Licht in (nahezu) stehender Peilung. Näher kommend verschwindet das weiße Licht gelegentlich und es erscheint stattdessen in etwa gleicher Höhe und links davon ein rotes Licht. Jeweils kurzfristig sind beide Lichter gleichzeitig zu sehen. 1. Worum handelt es sich bei diesen Lichtern? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)

    1. Man sieht Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, das im Seegang giert.
    2. Ihr Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor des anderen Fahrzeugs. Es steht eben auf dessen Sektorengrenze und muss als überholendes Fahrzeug ausweichen. Im Zweifel (hier Sektorengrenze!) muss man sich als Überholer betrachten.

    Merksatz: 1. Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, giert im Seegang · 2. Wir nähern uns aus dessen Hecksektor, stehen auf Sektorengrenze → wir weichen als überholendes Fahrzeug aus · im Zweifel (Sektorengrenze!) als Überholer betrachten

  12. Schifffahrtsrecht · Frage 41Sie segeln nachts mit raumem Wind und sehen nahezu achteraus ein Fahrzeug mit der Lichterführung rot-weiß-rot senkrecht übereinander, das näher kommt. Zusätzlich sehen Sie neben zwei weißen Topplichtern links ein grünes und rechts ein rotes Licht auf gleicher Höhe. 1. Was bedeuten diese Lichter? 2. Wer muss ausweichen? (Begründung!)

    1. Man sieht ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit FdW (Topplichter, Seitenlichter).
    2. Dieses Fahrzeug nähert sich im Hecklichtsektor und muss deshalb als Überholer ausweichen.

    Merksatz: Manövrierbehindertes Fahrzeug mit FdW (Topplichter, Seitenlichter) · nähert sich im Hecklichtsektor → muss als Überholer ausweichen

  13. Schifffahrtsrecht · Frage 42Welcher Zeitpunkt ist im freien Seeraum entscheidend für die Verantwortlichkeit (hier = Ausweichpflicht!) der Fahrzeuge untereinander?

    Der Augenblick des ersten Insichtkommens. Eine spätere Änderung der Lage der Fahrzeuge zueinander verändert nicht die Verantwortlichkeit.

    Merksatz: Augenblick des ersten Insichtkommens entscheidet · spätere Änderung der Lage zueinander verändert Verantwortlichkeit nicht

  14. Schifffahrtsrecht · Frage 43Ein anderes Fahrzeug muss Ihnen ausweichen. Welche Verpflichtung nach KVR haben Sie? Was unternehmen Sie, wenn das andere Fahrzeug nicht ausweicht?

    1. Mein Fahrzeug ist "Kurshalter", d. h. es muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
    2. Mein Fahrzeug darf zur Abwendung eines Zusammenstoßes manövrieren, sobald erkennbar wird, dass das andere Fahrzeug nicht angemessen (= regelgerecht) manövriert ("Manöver des vorletzten Augenblicks!")
    3. Mein Fahrzeug muss zweckdienlich manövrieren, wenn ein Manöver des Ausweichpflichtigen allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann ("Manöver des letzten Augenblicks!")

    Merksatz: Kurshalter: Kurs und Geschwindigkeit beibehalten · darf manövrieren zur Abwendung eines Zusammenstoßes, sobald erkennbar, dass anderer nicht angemessen (regelgerecht) manövriert (Manöver des vorletzten Augenblicks) · muss zweckdienlich manövrieren, wenn Ausweichpflichtiger allein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann (Manöver des letzten Augenblicks)

  15. Schifffahrtsrecht · Frage 44Welchen Fahrzeugen muss ein Segelfahrzeug ausweichen?

    1. Einem manövrierunfähigen Fahrzeug,
    2. einem manövrierbehinderten Fahrzeug,
    3. einem fischenden Fahrzeug,
    4. ggf. einem anderen Segelfahrzeug, abhängig von der Segelstellung in Bezug auf den Wind.

    Merksatz: Segler weicht: manövrierunfähig · manövrierbehindert · fischend · ggf. anderem Segelfahrzeug je nach Segelstellung zum Wind

  16. Schifffahrtsrecht · Frage 49Auf einer Motoryacht A erkennt man nachts etwa 2 Strich an Backbord folgende Lichter des Fahrzeugs B, die rasch näher kommen. Die Kompasspeilung zum Fahrzeug B ändert sich dabei nur geringfügig. 1. Worum handelt es sich bei Fahrzeug B? 2. Wer muss ausweichen? 3. Was muss Fahrzeug A tun?

    1. B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt, dessen Steuerbord-Seite man sieht.
    2. B muss ausweichen, weil es die Motoryacht A an seiner Steuerbord-Seite hat.
    3. Die Motoryacht A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

    Merksatz: 1. B: Maschinenfahrzeug < 50 m in Fahrt, Steuerbord-Seite sichtbar · 2. B weicht aus, hat A an seiner Steuerbord-Seite · 3. A: Kurs und Geschwindigkeit beibehalten

  17. Schifffahrtsrecht · Frage 50Welchen Fahrzeugen muss eine Motoryacht ausweichen?

    1. Manövrierunfähigen Fahrzeugen,
    2. manövrierbehinderten Fahrzeugen,
    3. fischenden Fahrzeugen,
    4. Segelfahrzeugen,
    5. ggf. einem anderen Maschinenfahrzeug.

    Merksatz: Motoryacht weicht aus: manövrierunfähigen · manövrierbehinderten · fischenden Fahrzeugen · Segelfahrzeugen · ggf. anderem Maschinenfahrzeug

  18. Schifffahrtsrecht · Frage 51Auf einer Motoryacht A sieht man nachts etwa querab an Steuerbord ein einzelnes weißes Licht in (nahezu) stehender Kompasspeilung. Näher kommend erkennt man unterhalb des weißen Lichtes und etwas rechts davon ein rotes Licht (Fahrzeug B). 1. Worum handelt es sich? 2. Was müssen jeweils beide Fahrzeuge tun? (Begründung!)

    1. Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines Maschinenfahrzeuges B von weniger als 50 m Länge in Fahrt.
    2. A muss ausweichen, weil es B an seiner Steuerbord-Seite hat. A muss das Signal "ein kurzer Ton" geben.
    3. B muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

    Merksatz: Topplicht, später Backbord-Seitenlicht: Maschinenfahrzeug B < 50 m in Fahrt · A muss ausweichen (B an seiner Steuerbord-Seite), Signal „ein kurzer Ton“ · B behält Kurs und Geschwindigkeit bei

  19. Schifffahrtsrecht · Frage 60Wo und unter welcher Bedingung gelten im Geltungsbereich der SeeSchStrO die KVR?

    Die KVR gelten im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO innerhalb und außerhalb der Fahrwasser, soweit die SeeSchStrO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (z. B. Vorfahrt, Grundsatz des Vorranges der spezielleren Rechtsvorschrift vor der allgemeineren).

    Merksatz: KVR gelten im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO innerhalb und außerhalb der Fahrwasser · soweit SeeSchStrO nicht ausdrücklich anderes bestimmt (z. B. Vorfahrt) · speziellere Rechtsvorschrift vor allgemeinerer

  20. Schifffahrtsrecht · Frage 61Wie haben Segelfahrzeuge in einem Fahrwasser der SeeSchStrO untereinander auszuweichen, wenn sie nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen?

    Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.

    Merksatz: Untereinander nach KVR ausweichen, sofern vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert werden.

  21. Schifffahrtsrecht · Frage 68Erläutern Sie den Begriff "Vorfahrt beachten".

    "Vorfahrt beachten" begründet eine Wartepflicht. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass die Schifffahrt im Fahrwasser nicht beeinträchtigt wird. Ggf. hat der Wartepflichtige seinen Kurs und/oder seine Geschwindigkeit zu ändern (gilt rechtlich nicht als Ausweichen!).

    Merksatz: Vorfahrt beachten = Wartepflicht · rechtzeitig durch Fahrverhalten Warten erkennen lassen · weiterfahren nur, wenn übersehbar, dass Schifffahrt im Fahrwasser nicht beeinträchtigt · ggf. Kurs und/oder Geschwindigkeit ändern (rechtlich kein Ausweichen!)

  22. Schifffahrtsrecht · Frage 69Erläutern Sie den Begriff "Vorfahrt haben".

    "Vorfahrt haben" gilt nur für ein im Fahrwasser fahrendes oder dem Fahrwasserverlauf folgendes Fahrzeug. Das bedeutet, dass andere Fahrzeuge, die in das Fahrwasser einlaufen wollen, dort drehen oder an- und ablegen wollen, mit diesem Vorhaben warten müssen, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug vorüber ist. "Vorfahrt haben" bedeutet aber nicht: Vorfahrt erzwingen! Ggf. muss ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug Maßnahmen zur Verhinderung einer drohenden Kollision ergreifen.

    Merksatz: Vorfahrt nur für im Fahrwasser fahrendes / dem Fahrwasserverlauf folgendes Fahrzeug · andere, die einlaufen, drehen, an- oder ablegen wollen, warten, bis vorfahrtberechtigtes Fahrzeug vorüber ist · Vorfahrt nicht erzwingen · ggf. Maßnahmen zur Verhinderung drohender Kollision ergreifen

  23. Schifffahrtsrecht · Frage 70Wie hat sich ein in das Fahrwasser einlaufendes Fahrzeug gegenüber im Fahrwasser fahrenden Fahrzeugen zu verhalten?

    Es muss die Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten, d. h., es muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird.

    Merksatz: Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten · warten, bis Fahrwasser frei · rechtzeitig durch Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird

  24. Schifffahrtsrecht · Frage 71Wie hat sich ein den Ankerplatz oder Liegeplatz verlassendes Fahrzeug gegenüber im Fahrwasser fahrenden Fahrzeugen zu verhalten?

    Es muss die Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten, d. h. es muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird.

    Merksatz: Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten · warten, bis Fahrwasser frei · rechtzeitig durch Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird

  25. Schifffahrtsrecht · Frage 72Welche Fahrregeln muss ein Sportfahrzeug beachten, wenn es der Richtung des Fahrwassers folgt?

    Beim Fahren im Fahrwasser muss das Sportfahrzeug sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers an seiner Steuerbordseite halten, wie dieses ohne Gefahr möglich ist.

    Merksatz: Im Fahrwasser so nahe wie ohne Gefahr möglich am äußeren Rand an seiner Steuerbordseite halten.

  26. Schifffahrtsrecht · Frage 74Wie müssen sich Segelfahrzeuge verhalten, die, dem Fahrwasserverlauf folgend, sich auf (nahezu) entgegengesetzten Kursen begegnen?

    Jedes Fahrzeug muss nach Steuerbord ausweichen.

    Merksatz: Fahrwasser, Begegnung auf Gegenkurs: jedes Fahrzeug weicht nach Steuerbord aus.

  27. Schifffahrtsrecht · Frage 91Welche Aufgaben hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung?

    1. Amtliche Untersuchung eines schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnisses (Seeunfall) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes (z. B. Kollision zwischen zwei Fahrzeugen) und Ermittlung der Umstände, durch die es zu dem Seeunfall gekommen ist.
    2. Herausgabe von Untersuchungsberichten und insbesondere Sicherheitsempfehlungen zur Verhütung von Seeunfällen.

    Merksatz: Amtliche Untersuchung von Seeunfällen (schaden-/gefahrverursachende Vorkommnisse beim Schiffsbetrieb, z. B. Kollision) + Ermittlung der Umstände · Herausgabe von Untersuchungsberichten, insbesondere Sicherheitsempfehlungen zur Verhütung von Seeunfällen

  28. Schifffahrtsrecht · Frage 92Wann liegt ein schaden- oder gefahrverursachendes Vorkommnis (Seeunfall) im Sinne des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) vor? Nennen Sie mindestens 3 Merkmale.

    1. Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes,
    2. Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person,
    3. maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden,
    4. Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff,
    5. Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.

    Merksatz: Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision · Tod, Verschollenheit, schwere Verletzung einer Person · maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden · Gefahr für Mensch oder Schiff · Gefahr schweren Schadens an Schiff, meerestechnischem Bauwerk oder Meeresumwelt

  29. Seemannschaft I · Frage 133Welche Folgen können Grundberührungen und harte Stöße, z. B. bei Anlegemanövern oder Kollisionen mit treibenden Gegenständen haben?

    1. Eine Beschädigung der Bordwand kann eintreten.
    2. Es kann Sinkgefahr entstehen.

    Merksatz: Beschädigung der Bordwand · Sinkgefahr

  30. Seemannschaft I · Frage 161Wie reagiert ein großes Schiff, wenn bei ca. 20 kn Fahrt ein Ausweichmanöver durch Hartruderlage eingeleitet wird? Nach welcher Distanz verlässt es in etwa die alte Kurslinie?

    Der Steven bewegt sich in Richtung der Hartruderlage, das Heck schlägt relativ weit zur entgegengesetzten Richtung aus. Das Schiff verlässt mit seinem Heck erst nach mehreren Schiffslängen seine bisherige Kurslinie, bewegt sich also zunächst in der alten Kursrichtung fort. Diese Strecke kann bei 300 m langen Containerschiffen 1,5 bis 2,5 Schiffslängen, d. h. ca. 500 bis 600 m betragen.

    Merksatz: Steven dreht zur Hartruderlage, Heck schlägt weit entgegengesetzt aus · Heck verlässt alte Kurslinie erst nach mehreren Schiffslängen, Schiff läuft zunächst in alter Kursrichtung weiter · bei 300-m-Containerschiff 1,5–2,5 Schiffslängen ≈ 500–600 m

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