Schifffahrtsrecht · Frage 80 · KVR
Welche besondere Lichterführung/Kennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn ein Motorsportfahrzeug ein anderes Sportfahrzeug schleppt?
Amtliche Musterantwort
Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.
Merksatz KI-gestützt
- Motorsportfahrzeug schleppt Sportfahrzeug: kein schleppendes Maschinenfahrzeug im Sinne der KVR
- daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung
Warum das wichtig ist KI-gestützt
Die KVR definieren schleppende Maschinenfahrzeuge nach bestimmten Kriterien. Motorsportfahrzeuge fallen von Natur aus nicht unter diese Definition, weshalb sie nicht die Lichter- und Kennzeichnungsvorschriften für Schlepper erfüllen müssen.
- Motorsportfahrzeuge
- Sportfahrzeuge schleppen
- nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge
- keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung
Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 80 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.
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