Schifffahrtsrecht · Frage 80 · KVR

Welche besondere Lichterführung/Kennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn ein Motorsportfahrzeug ein anderes Sportfahrzeug schleppt?

Amtliche Musterantwort

Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.

Merksatz KI-gestützt

  • Motorsportfahrzeug schleppt Sportfahrzeug: kein schleppendes Maschinenfahrzeug im Sinne der KVR
  • daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Die KVR definieren schleppende Maschinenfahrzeuge nach bestimmten Kriterien. Motorsportfahrzeuge fallen von Natur aus nicht unter diese Definition, weshalb sie nicht die Lichter- und Kennzeichnungsvorschriften für Schlepper erfüllen müssen.

  • Motorsportfahrzeuge
  • Sportfahrzeuge schleppen
  • nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge
  • keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Schifffahrtsrecht, Frage 80 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

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