Seemannschaft I · Frage 120 · Sicherheitsausrüstung
Welche Feuerlöscheinrichtungen sollten an Bord vorhanden sein?
Amtliche Musterantwort
- Feuerlöscher (ABC-Pulverlöscher und eventuell CO22-Löscher),
- Pütz zum Löschen von Bränden fester Stoffe,
- Feuerlöschdecke,
- Löschdurchlass für geschlossene Motorräume, der das Löschen von Bränden mit CO2-Löschern ohne Sauerstoffzutritt ermöglicht.
Merksatz KI-gestützt
- Feuerlöscher (ABC-Pulver, evtl. CO2)
- Pütz für Brände fester Stoffe
- Feuerlöschdecke
- Löschdurchlass für geschlossene Motorräume (CO2-Löschen ohne Sauerstoffzutritt)
Warum das wichtig ist KI-gestützt
Verschiedene Brandarten erfordern unterschiedliche Löschmittel: Pulverlöscher wirken vielseitig, CO₂ eignet sich besonders für Motorräume ohne Sauerstoffzutritt, Pütz und Decke für mechanische Brandbekämpfung. Diese Kombination gewährleistet maximale Sicherheit an Bord.
- ABC-Pulverlöscher
- CO₂-Löscher
- Pütz
- Feuerlöschdecke
- Löschdurchlass für geschlossene Motorräume
Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Seemannschaft I, Frage 120 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.
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