Seemannschaft I · Frage 120 · Sicherheitsausrüstung

Welche Feuerlöscheinrichtungen sollten an Bord vorhanden sein?

Amtliche Musterantwort

  1. Feuerlöscher (ABC-Pulverlöscher und eventuell CO22-Löscher),
  2. Pütz zum Löschen von Bränden fester Stoffe,
  3. Feuerlöschdecke,
  4. Löschdurchlass für geschlossene Motorräume, der das Löschen von Bränden mit CO2-Löschern ohne Sauerstoffzutritt ermöglicht.

Merksatz KI-gestützt

  • Feuerlöscher (ABC-Pulver, evtl. CO2)
  • Pütz für Brände fester Stoffe
  • Feuerlöschdecke
  • Löschdurchlass für geschlossene Motorräume (CO2-Löschen ohne Sauerstoffzutritt)

Warum das wichtig ist KI-gestützt

Verschiedene Brandarten erfordern unterschiedliche Löschmittel: Pulverlöscher wirken vielseitig, CO₂ eignet sich besonders für Motorräume ohne Sauerstoffzutritt, Pütz und Decke für mechanische Brandbekämpfung. Diese Kombination gewährleistet maximale Sicherheit an Bord.

  • ABC-Pulverlöscher
  • CO₂-Löscher
  • Pütz
  • Feuerlöschdecke
  • Löschdurchlass für geschlossene Motorräume

Quelle: amtlicher Fragenkatalog Sportküstenschifferschein, Seemannschaft I, Frage 120 (Stand 01. Juli 2006), ELWIS. Frage und Musterantwort unverändert. Merksatz und Erklärung sind KI-gestützt erstellt.

Mehr zum Thema